Gesetzgebung

Inhalt:

Straßenzulassung in Deutschland
Mindestalter und Führerscheinpflicht
Helmpflicht für E-Bikes


Straßenzulassung der Mate Bikes in Deutschland

Disclaimer: Was ich schreibe ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine eigene Erfahrung!

Ich habe es mit meiner Versicherung (LVM) so geklärt, dass mein Mate 750 17,5 Ah wie ein Kleinkraftrad versichert wird und ein Versicherungskennzeichen bekommt. Dazu musste ich nur die „FIN“ angeben, also die Fahrzeugidentifikationsnummer, welche man unterhalb der Pedale findet. Somit ist es bei Unfällen und Diebstahl versichert und ich kann mit einem A1 (Auto-) bzw. Kleinkraftrad Führerschein legal fahren. Zudem muss das Fahrrad straßentauglich bzw. verkehrssicher sein, was also voraussetzt, dass es eine Klingel, zwei getrennte Bremsen und verschiedene Beleuchtungseinrichtungen, wie z. B. Reflektoren, vordere und auch hintere Beleuchtungen hat. Dennoch würde ich empfehlen, auch wenn es 7 km/h langsamer ist, in Deutschland ein Mate 250W zu kaufen.


Mindestalter und Führerscheinpflicht

250W:
Das Fahren eines Mate Bikes mit einem 250W Motor, welches rechtlich gesehen ein Mofa ist und elektronisch auf 25 km/h abgesichert ist, darf man ab 15 Jahren mit einem Mofaführerschein fahren. Natürlich darf man es auch mit allen anderen darüberliegenden Führerscheinklassen fahren, z.B. einem Roller- oder Autoführerschein.

750W:
Das Fahren eines Mate Bikes mit dem stärkeren Motor, einem 750 Watt Motor, welcher in unserem Fall bis 32 km/h elektronisch abgeriegelt ist, ist in Deutschland erst ab 16 Jahren mit mindestens einem Rollerführerschein oder wie oben auch mit allen Führerscheinklassen die drüber liegen, wie z.B. einem Mopedführerschein, einem Autoführerschein usw.

Helmpflicht für E-Bikes

Laut deutschem Gesetz muss man bei schnellen E-Bikes (über 20 km/h) einen geigneten Helm tragen. Streng gemeint ist damit eigentlich ein Helm, welcher mindestens der ECE-Richtlinie Nr. 22 entspricht und somit ein Mofa- bzw. Motorradhelm ist. Jedoch ist leider der Sachverhalt in der Realität schwach umgesetzt und noch recht unklar.


Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 21a Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme

(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Quellen:

Gesetze im Internet
Emotion-Technologies.de
helmheld24.de

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